Einbürgerung
Sie haben (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft, einen gesicherten Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet und halten sich seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland auf? Dann können Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen.
Je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert und komplex ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden.
Für einen ersten Überblick stellen wir Ihnen gerne folgende hilfreiche Links zur Verfügung:
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsgesetz
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie bei uns erfragen. Die Kontaktinformationen sind unten aufgeführt.
Für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen Sie grundsätzlich:
- eine geklärte Identität und aktuelle gültige Ausweisdokumente
- einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis etc.)
- die Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne SGB II oder SGB XII Leistungen
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder deutscher Schulabschluss bzw. Berufsausbildung)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (zum Beispiel Einbürgerungstest)
- Straffreiheit
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung, so dass Sie Fragen hierzu beantworten können
Für die Einbürgerung entstehen Kosten in Höhe von 255,00 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
-
Einbürgerungsbehörde
Telefon 02362 66-3812
E-Mail einbuergerungen@dorsten.de