Headerbild des Serviceportals

Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (mit Anmeldung im Servicekonto.NRW)

Hinweise zu diesem Service

Abmeldung

Der Wegzug ins Ausland oder die Aufgabe des Zweitwohnsitzes muss spätestens 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wenn Sie aus Dorsten in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Eine Abmeldung in das Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen.

Dazu erforderlich: Persönliches Erscheinen (nach Terminvereinbarung), Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.)

Kosten: Die Meldung ist gebührenfrei.

Dauer: Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Abmeldung sofort bearbeitet.


Links:

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.