Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (mit Anmeldung der BundID)
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Abmeldung
Der Wegzug ins Ausland oder die Aufgabe des Zweitwohnsitzes muss spätestens 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wenn Sie aus Dorsten in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Eine Abmeldung in das Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen.
Dazu erforderlich
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.), Anmeldung im Portal mit der BundID
Kosten
Die Meldung ist gebührenfrei.