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Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (ohne Anmeldung der BundID)

Hinweise zu diesem Service

Abmeldung

Der Wegzug ins Ausland oder die Aufgabe des Zweitwohnsitzes muss spätestens 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wenn Sie aus Dorsten in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Eine Abmeldung in das Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen.


Dazu erforderlich

  • -    ausgedrucktes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • -    Kopie der Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.)

Einreichung vorzugsweise per E-Mail an: buergerbuero@dorsten.de, oder im Bürgerbüro (nach vorheriger Terminvereinbarung).


Kosten

Die Meldung ist gebührenfrei.


Dauer

Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Abmeldung innerhalb weniger Werktage bearbeitet.

Hinweis

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