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Dorsten-Pass

Hinweise zu diesem Service

Der Dorsten-Pass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen der Stadt Dorsten sowie privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden im Freizeit- und Bildungsbereich. Das Informationsblatt enthält die Beschreibung der Vergünstigungen, die aufgrund des Dorsten-Passes gewährt werden.

Empfänger folgender Leistungen können einen Dorsten-Pass beantragen:

-    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach §§ 27a oder 27b Bundeversorgungsgesetz
-    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
-    Sozialgeld und Arbeitslosengeld II nach SGB II
-    Leistungen nach dem AsylbLG
-    Leistungen nach dem BAföG
-    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG

Jedes Familienmitglied ab 3 Jahren erhält einen Einzelpass.

Dazu erforderlich: Gültiges Ausweisdokument, aktueller Leistungsbescheid, ggf. aktueller Dorsten-Pass.


Kosten

Die Beantragung ist gebührenfrei.


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