Dorsten-Pass
Der Dorsten-Pass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen der Stadt Dorsten sowie privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden im Freizeit- und Bildungsbereich. Das Informationsblatt enthält die Beschreibung der Vergünstigungen, die aufgrund des Dorsten-Passes gewährt werden.
Empfänger folgender Leistungen können einen Dorsten-Pass beantragen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach §§ 27a oder 27b Bundeversorgungsgesetz
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
- Sozialgeld und Arbeitslosengeld II nach SGB II
- Leistungen nach dem AsylbLG
- Leistungen nach dem BAföG
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
Jedes Familienmitglied ab 3 Jahren erhält einen Einzelpass.
Dazu erforderlich: Gültiges Ausweisdokument, aktueller Leistungsbescheid, ggf. aktueller Dorsten-Pass.
Kosten
Die Beantragung ist gebührenfrei.