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SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hinweise zu diesem Service

Alle auf den städtischen Bankkonten eingehenden Beträge müssen den offenen Posten in der Buchhaltung zugeordnet und verbucht werden. Alle in der Buchhaltung erfassten Ausgaben müssen fristgerecht ausgezahlt werden.


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