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Vollmacht zur Antragstellung / Aushändigung eines Passes / Ausweises für Minderjährige

Hinweise zu diesem Service

Die Beantragung eines Ausweisdokumentes für Minderjährige (beim Personalausweis unter 16 Jahren, beim Reisepass unter 18 Jahren) erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Sorgeberechtigten.

Möchte nur ein Sorgeberechtigter mit dem Kind vorsprechen, benötigen Sie als gemeinsam lebende Sorgeberechtigte eine Vollmacht. Zum Abgleich der Unterschriften legen Sie beide Ausweisdokument vor. (Es ist ausreichend, wenn von dem Vollmachtgebenden eine Kopie des Ausweises vorgelegt wird.)

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im Haushalt lebt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben ist diese grundsätzlich vorzulegen.


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