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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reise­passes

Hinweise zu diesem Service

Sie können eine Abholvollmacht für einen Personalausweis erteilen, wenn der sogenannte PIN-Brief (er enthält PIN, PUK und Sperrkennwort zum elektronischen Identitätsnachweis) direkt an Sie übersandt wurde und Sie dies in der Vollmacht bestätigen. Andernfalls müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen.

Ist der PIN-Brief (nur beim Personalausweis) bei Ihnen angekommen, Sie sind 16 (beim Personalausweis) oder 18 (beim Reisepass) und möchten Ihr Ausweisdokument von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese Person von Ihnen:

  • das eigene gültige Ausweisdokument
  • eine schriftliche Vollmacht
  • Ihren aktuellen Personalausweis (falls kein Verlust erklärt wurde), bzw. Ihren aktuellen Reisepass (falls Sie einen hatten)

Für die Abholung eines Personalausweises muss die bevollmächtigte Person mindestens 16 Jahre alt sein, für die Abholung eines Reisepasses mindestens 18.

Personalausweise für unter 16-jährige und Reisepässe für unter 18-jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. (Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten von demjenigen, der den Antrag gestellt hat.)

Abholungen sind während unserer Öffnungszeiten ohne Termin möglich.

Hinweis

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