Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Dorsten
Baulast
In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen. So kann z. B. an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar. Dementsprechend kann eine solche Baulast auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht.
Baulastenauskunft
Baulastenauskünfte können Sie schriftlich oder mit unserem digitalen Auskunftsformular (unten mit einem Klick auf den Button „Dienst starten“) beantragen. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Berechtigte:
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann gemäß § 85 Abs. 5 der Landesbauordnung NRW in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren ist ein berechtigtes Interesse grundsätzlich anzunehmen.
Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor, wenn Sie Eigentümer des Grundstückes sind oder die Auskunft für den Kauf oder eine Finanzierung des Grundstückes benötigt wird.
Zuständige Fachbereiche
Kontakte
Kosten:
- Eintragung einer Baulast je nach Art der Baulast: 50,00 € bis 250,00 €
- Löschung einer Baulast: 50,00 €
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Negativauskunft: je Grundstück 30,00 €
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Positivauskunft: je Baulast 50,00 €, Höchstgebühr je Grundstück 200,00
Unterlagen:
Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)