Brandsicherheitswache - Anzeige einer Veranstaltung
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Dorsten rechtzeitig anzuzeigen. Anschließend wird darüber entschieden, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist (§ 27 Abs. 1 BHKG).
Ein Brand in Ihrem Objekt oder bei Ihrer Veranstaltung verursacht neben immensen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser ebenfalls große Gefahren für Ihre Mitarbeiter_innen und Besucher_innen. Brandsicherheitswachen stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.
Wichtige Hinweise: Die Anmeldung der Brandsicherheitswache muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt gem. § 27 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), entspricht dem Art. 13 EU DSGVO und ist zur weiteren Bearbeitung erforderlich.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Kranich
Telefon 02362 66-3209
Fax 02362 66-5739
E-Mail a.kranich@dorsten.de - Herr Schwarz
Telefon 02362 66-3210
Fax 02362 66-5739
E-Mail w.schwarz@dorsten.de