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Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (ohne Anmeldung im Servicekonto.NRW)

Hinweise zu diesem Service

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, oder wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.

Hinweis

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