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Antrag auf Erlass / Teilerlass des Elternbeitrages

Hinweise zu diesem Service

Auf Antrag können die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastungen den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII i. V. m. § 6 (3) der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 18.03.2024). 

Hierfür ist eine Überprüfung des individuellen Einkommens sowie der Ausgaben notwendig. Der hierfür erforderliche Antrag kann über den Button “Service jetzt starten” beim Amt für Jugend und Familie gestellt werden.


Zuständige Organisationseinheit: 


Ansprechpersonen:

  • Herr Cicek, Fachberater Kindertagesbetreuung, Telefon 02362 66-4563
  • Herr Laqua, Sachbearbeitung Finanzen und Verwaltung Kindertagesbetreuung, Telefon 02362 66-4567