Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert sowie weiterer Gutachten gem. § 45-47 GrundWertVO
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können - bei berechtigtem Interesse - Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Gutachten über Miet- und Pachtwerte beantragt werden.
Die Verwaltungsgebühren für die Erstattung von Gutachten richten sich nach dem Wert des zu bewertenden Objektes und können bei der Geschäftstelle erfragt werden. Ein Auszug aus der Vermessungs- und WertermittlungsKostenOrdnung des Landes NRW (VermWertKostO NRW) ist dem Antrag als Anlage beigefügt.
Zuständige Fachbereiche
Anprechpartner
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl
Telefon: 02362 66-5080
Telefax: 02362 66-5768
Email: gutachterausschuss@dorsten.de
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