Eigentumswechsel
Eigentumswechsel
Die Steuerabteilung der Stadtverwaltung wird über einen Eigentumswechsel in der Regel nicht zeitnah unterrichtet. Vor allem erhält sie keine Durchschrift des Kauf- oder Übertragungsvertrages. Sofern Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußern, benachrichtigen Sie bitte sofort die Steuerabteilung über den Zeitpunkt des Besitzübergangs und den Namen und die Anschrift des/der Erwerbers/in. Dazu können Sie das Formular Erklärung Eigentumswechsel verwenden.
Sobald der/die neue Erwerber/in erklärt hat, dass die Grundbesitzabgaben gezahlt werden, wird der Steuerbescheid geändert. Unterbleibt eine Benachrichtigung, ist diese Änderung nicht möglich.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Frau Ebbert
Telefon 02362 66-3602
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Frau Ewertowski
Telefon 02362 66-3604
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
N. N.
Telefon 02362 66-3601
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de - Herr Hollender
Telefon 02362 66-3595
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de
- Herr Fiegenbaum
Telefon 02362 66-3611
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de
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