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Eigentumswechsel

Hinweise zu diesem Service

Eigentumswechsel

Die Steuerabteilung der Stadtverwaltung wird über einen Eigentumswechsel in der Regel nicht zeitnah unterrichtet. Vor allem erhält sie keine Durchschrift des Kauf- oder Übertragungsvertrages. Sofern Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußern, benachrichtigen Sie bitte sofort die Steuerabteilung über den Zeitpunkt des Besitzübergangs und den Namen und die Anschrift des/der Erwerbers/in. Dazu können Sie das Formular Erklärung Eigentumswechsel verwenden.

Sobald der/die neue Erwerber/in erklärt hat, dass die Grundbesitzabgaben gezahlt werden, wird der Steuerbescheid geändert. Unterbleibt eine Benachrichtigung, ist diese Änderung nicht möglich.


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