Headerbild des Serviceportals

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Hinweise zu diesem Service

Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.

Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag für Dorstener Bürger kann hier online eingereicht oder nach vorheriger Terminabsprache im Bürgerbüro beantragt werden.

Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Betreuerausweis bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Beantragung durch einen Betreuer bzw. eines Bevollmächtigten. Ist kein Betreuer bestellt, genügt die Unterschrift des Betroffenen auf dem Antrag und eine vertraute Person kann den Antrag persönlich abgeben

  • bisheriger (ungültiger!) Ausweis bzw. Pass der/des Betroffenen

  • Bescheinigung des Krankenhauses, Pflegeheims oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich die bzw. der Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann

  • ggf. Attest

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.