Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Sicherung des Wohnraumes / Energieversorgung
„Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden Nachweise und Dokumente benötigt, welche von Ihnen hochzuladen sind. Bitte halten Sie daher folgende bereits digitalen / eingescannten, gut lesbaren Nachweise bereit:
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) aller im Haushalt lebenden Personen
- Entgeltbescheinigungen / Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten, vollständig und sortiert, über die Sie und die Mitglieder Ihres Haushaltes verfügen
- Sofern ein Leistungsbezug bei einem Sozialleistungsträger besteht, die aktuellen Bewilligungsbescheide
Wenn Sie ein Darlehen zur Sicherung der Unterkunft bei Mietschulden beantragen wollen, halten Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich bereit:
- Kündigungsschreiben des Vermietenden
- Mietbescheinigung der aktuellen Wohnung
- Schriftliche Mitteilung Ihres Vermietenden, dass eine Ratenzahlung zum Ausgleich des Mieterkontos nicht möglich ist
- Einen aktuellen Auszug aus dem Mieterkonto (erhalten Sie bei Ihrem Vermietenden)
Sollten Sie ein Darlehen zur Sicherung der Unterkunft bei Energieschulden beantragen wollen, werden folgende Unterlagen von Ihnen im folgenden Prozess benötigt:
- Sperrankündigung des Energieversorgers
- Schriftliche Mitteilung des Energieversorgers, dass eine Ratenzahlung zum Ausgleich der Energieschulden nicht möglich ist
Bitte beachten Sie: Die genannten Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Da es sich bei der beantragten Leistung gem. §22 Abs. 8 SGB II bzw. §36 Abs. 1 SGB XII um Ermessensentscheidungen handelt, ist es in Ihrem eigenen Interesse, eine möglichst lückenfreie Informationslage zu schaffen.
Ebenso sind persönliche Kontakte nach vorheriger Terminvereinbarung unumgänglich. Nehmen Sie hierzu vor oder nach dem digitalen Antragsprozess gerne Kontakt mit den Sachbearbeitenden auf.