Headerbild des Serviceportals

Vollmacht zur Antragstellung eines Passes/Personalausweises für Minderjährige

Hinweise zu diesem Service

Bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes für nicht Volljährige (beim Personalausweis unter 16 Jahren, beim Reisepass unter 18 Jahren) muss mindestens eine sorgeberechtigte Person mit anwesend sein. Unabhängig vom Alter gilt dies auch bei Erstausstellung eines Ausweisdokumentes. Der/Die andere Sorgeberechtigte kann gegebenenfalls die Zustimmung schriftlich erteilen. Es werden die Ausweisdokumente beider sorgeberechtigter Personen benötigt.

Leben Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, in dessen Haushalt das Kind lebt.


Links

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.