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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reise­passes

Hinweise zu diesem Service

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Der Pass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen, die bei Beantragung noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Voraussetzung: Der/die Antragsteller/-in ist in Dorsten gemeldet und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.


Der elektronische Pass (ePass)

Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden das Bild und zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Eine Wahlmöglichkeit, ob der ePass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht.

Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird ein Passfoto benötigt, das diese Kriterien erfüllt.

Neu ist auch, dass eine Eintragung von Kindern in den Reisepass nicht mehr möglich ist. Jedes Kind benötigt einen eigenen Kinderreisepass.

Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Passes nicht mehr funktionieren, behält der Pass weiterhin seine Gültigkeit.

Die Reisepässe alter Art bleiben im Rahmen ihrer Ausstellung weiterhin gültig.


Online-Status zur Abholung des Personalausweises und Reisepasses

Bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Personaldokumentes erhalten.

Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob der Personalausweis oder Reisepass bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen in das dafür vorgesehene Feld ein.

Hier geht es zum Link: Online-Status


Vorläufiger Reisepass

Wird unverzüglich ein Reisepass benötigt und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses (innerhalb von 96 Stunden an Werktagen) ist nicht mehr möglich, kann in begründeten Einzelfällen ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr gefertigt werden. Er berechtigt aber u. a. nicht zur visumsfreien Einreise in die USA.

Ein Nachweis der unverzüglichen Notwendigkeit (wie Reiseunterlagen) ist bei der Beantragung vorzulegen. 


Kosten

  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60 Euro (gültig für 10 Jahre)
  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro (gültig für 6 Jahre)
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
  • Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 92 Euro
  • Expresspass vor Vollendung des 24.Lebensjahres  69,50 Euro

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