Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gibt es die Möglichkeit anstelle des einfaches Genehmigungsverfahren Bauvorlagen in dem Verfahren der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW einzureichen. Nach dieser Vorschrift bedürfen bestimmte Bauvorhaben (z.B. Errichtung Wohngebäude GK 1 bis 3, Nebengebäude) keiner Baugenehmigung, wenn
- sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB oder keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW bedürfen,
- die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Baugenehmigungverfahren durchgeführt werden soll.
Hierzu sind vor Durchführung des Bauvorhabens entsprechende Bauvorlagen beim Bauordnungsamt einzureichen, welche im Anschluss durch das Bauordnungsamt geprüft werden. Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen begonnen werden. Sofern das Bauordnungsamt vor Ablauf dieser Frist schriftlich mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf ebenfalls begonnen werden.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Albert Brinkmann (Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Telefon 02362 66-5191
Fax 02362 66-5763
E-Mail albert.brinkmann@dorsten.de -
Herr Klemens Gilles (Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Telefon 02362 66-5152
Fax 02362 66-5763
E-Mail klemens.gilles@dorsten.de -
Frau Franziska Heymanns (Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Telefon 02362 66-5171
Fax 02362 66-5763
E-Mail franziska.heymanns@dorsten.de -
Frau Regina Jung (Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Telefon 02362 66-5192
Fax 02362 66-5763
E-Mail regina.jung@dorsten.de -
Frau Nicole Kruse (Sonderbauten)
Telefon 02362 66-5150
Fax 02362 66-5763
E-Mail nicole.kruse@dorsten.de
Kosten:
Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Links:
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