Abfallentsorgungsgebühren
Die Entsorgung von Abfällen umfasst das Einsammeln und Befördern zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Die im Rahmen der Grundbesitzabgaben festgesetzten Abfallentsorgungsgebühren umfassen die grundstücksbezogene Abfallentsorgung mit Abfallgefäßen (Restmülltonne, Duales System (Gelbe Tonne), Papiertonne, Biotonne). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Gefäßgröße und Anzahl der Leerungen. Genauere Angaben erhalten Sie beim Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten, Tel.: 02362/ 66 5604 und 66 5605.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Frau Ebbert
Telefon 02362 66-3602
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Frau Ewertowski
Telefon 02362 66-3604
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de - N. N.
Telefon 02362 66-3601
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Herr Fiegenbaum
Telefon 02362 66-3611
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de - Herr Hollender
Telefon 02362 66-3595
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de
Kosten:
Die Bearbeitung von Angelegenheiten der Grundbesitzabgaben, hier Abfallentsorgungsgebühren, ist grundsätzlich kostenfrei. In Einzelfällen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.
Unterlagen:
letzter Bescheid oder Kassenzeichen, sofern vorhanden