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Baulast / Auskunft Baulastenverzeichnis

Hinweise zu diesem Service

Baulast

In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen. So kann z. B. an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar. Dementsprechend kann eine solche Baulast auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht.

Baulastenauskunft

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Man kann auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.


Zuständige Fachbereiche


Kontakte


Kosten:

Eintragung einer Baulast
je nach Art der Baulast 50 € bis 250 €

Löschung einer Baulast
50 € bis 250 €

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Negativauskunft je Grundstück 30 €
Positivauskunft je Grundstück 50 €


Unterlagen:

Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)