Bebauungsplan
Bebauungspläne legen fest, wo, was und wie gebaut werden darf. Sie regeln die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einer Stadt und sollen ausreichende Wohn- und Gewerbeflächen sichern. Die Bebauungspläne werden von dem Rat der Stadt als Satzung ("Gemeindegesetz") beschlossen und müssen sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Oft werden vorab städtebauliche Rahmenpläne als "Brücke" zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan hat flächenrelevante Planungen anderer Träger - z. B. Straßenplanungen des Kreises, des Landes und des Bundes - zu berücksichtigen.
Einsicht in die einzelnen, rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie im Geodatenportal der Stadt Dorsten:
Geodatenportal der Stadt Dorsten
Planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie bei der Bauberatung (StA 63, Bauordnungsamt).
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Bernd Lehmann (Abteilungsleiter Stadtplanung)
Telefon 02362 66-4956
Fax 02362 66-5761
E-Mail bernd.lehmann@dorsten.de -
Herr Klaus Neumann (Sachgebietsleiter Verbindliche Bauleitplanung)
Telefon 02362 66-4930
Fax 02362 66-5761
E-Mail klaus.neumann@dorsten.de -
Frau Helga Thomas
Telefon 02362 66-4910
Fax 02362 66-5761
E-Mail helga.thomas@dorsten.de -
Frau Christa Meyer
Telefon 02362 66-4911
Fax 02362 66-5761
E-Mail christa.meyer@dorsten.de -
Frau Susanne Brächer
Telefon 02362 66-4920
E-Mail susanne.braecher@dorsten.de