Genehmigung von Zufahrten und Bordsteinabsenkungen
Hinweise zu diesem Service
Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
- Herr Jamrozinski
Telefon 02362 66-5454
Fax 02362 66-5766
E-Mail h.jamrozinski@dorsten.de
Kosten:
gemäß Gebührensatzung
Unterlagen:
formloser Antrag und Lageplan