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Genehmigung von Zufahrten und Bordsteinabsenkungen

Hinweise zu diesem Service

Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner


Kosten:

gemäß Gebührensatzung


Unterlagen:

formloser Antrag und Lageplan