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Straßenausbaubeiträge

Hinweise zu diesem Service

Die Lebensdauer von Straßen, Wegen und Plätzen ist begrenzt. Faktoren hierfür sind u a. der tägliche Gebrauch, Materialalterung sowie andere Baumaßnahmen im Straßenraum. Außerdem kann aus verschiedenen Gründen ein Umbau notwendig werden. Dabei ist entweder die gesamte Verkehrsfläche betroffen oder Teile hiervon, wie Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Parkflächen, Beleuchtung und Straßenkanal. Die Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der Verkehrsanlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Den angrenzenden Grundstücken entstehen durch die Baumaßnahmen wirtschaftliche Vorteile.

Den Gemeinden entstehen durch die Maßnahmen Kosten. Der Gesetzgeber hat im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (KAG NW) bestimmt, dass der Aufwand für solche Baumaßnahmen durch die Erhebung von Beiträgen zum Teil auszugleichen ist. Der auszugleichende Kostenteil richtet sich nach dem Verhältnis der Inanspruchnahme durch die Anlieger und die Allgemeinheit. Er ist bei verschiedenen Straßentypen und der jeweiligen Art einer Teilanlage, die baulich verändert wurde, unterschiedlich hoch. Der auf die Beitragspflichtigen zu verteilende Anteil ist jedoch geringer als im Erschließungsbeitragsrecht. Er liegt zwischen 30 % und 80 % der Ausbaukosten.

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen angrenzenden Grundstücke.


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