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Straßenausbaubeiträge

Hinweise zu diesem Service

Im Gegensatz zu den Erschließungsbeiträgen, die bei der erstmaligen Herstellung einer Straße erhoben werden, wurden Straßenausbaubeiträge in der Vergangenheit erhoben, wenn eine Straße erneuert werden musste.

Da auch die Lebensdauer von Straßen, Wegen und Plätzen begrenzt ist, wird im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen eine Erneuerung, Umgestaltung oder manchmal eine Verbesserung notwendig. Dafür gibt es mehrere Gründe wie Materialverschleiß, Alterung und Baufälligkeit oder auch veränderte verkehrstechnische Anforderungen. Es kann die gesamte Verkehrsfläche betroffen sein oder auch nur Teile davon wie z.B. die Fahrbahn, Geh- und Radwege, Beleuchtung und Parkflächen.

Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Erhebung von Straßenbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, abgeschafft. Die Beitragsausfälle werden der Stadt Dorsten durch das Land erstattet. Die Anlieger werden daher nicht mehr zu Straßenbaubeiträgen herangezogen.


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