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Wohnberechtigungsschein

Hinweise zu diesem Service

Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Dieser kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze nicht übersteigt und die Größe der Wohnung angemessen ist.

  • Ausstellung als allgemeiner Wohnberechtigungsschein
  • Ausstellung als gezielter Wohnberechtigungsschein für eine feststehende Wohnung
  • Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines nach § 88a II. Wohnungsbaugesetz (2. Förderweg)

Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner


Kosten:

20,00 €


Unterlagen:

- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate - Einverständniserklärung des Vermieters (bei feststehender Wohnung)