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Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Hinweise zu diesem Service

An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben

Falls Sie die Gewerbeanzeige schriftlich einreichen, sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:
Kopie des Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung

bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung

bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragenen Firmen/Vereinen:
Kopie des aktuellen/vollständigen Registerauszuges; ist die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen, ist die Vorlage des beglaubigten Notarvertrages/Gesellschaftervertrages notwendig; außerdem ist eine Erklärung der Gründer/Gesellschafter vorzulegen, dass die Firma vor Eintragung ins Handelsregister ein Gewerbe ausüben darf. Bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregisterauszug der Komplementär-GmbH benötigt.

bei ausländischen juristischen Personen:
beglaubigte Registereintragung und Gesellschaftsvertrag sowie Übersetzung in deutscher Sprache eines zugelassenen Dolmetschers, Briefbogen der Firma, evtl. Vollmachten der gesetzlichen Vertreter

bei Handwerkern:
Nachweis der Handwerksrolleneintragung/Handwerkskarte

bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Hinweis:
Bei Gewerbeanzeigen per E-Mail ist es notwendig eine Kopie des Personalausweises/Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.

Kosten:
Gewerbean- bzw. -ummeldung 26,00 € (juristische Personen: 33,00 €, für jeden weiteren Geschäftsführer 13,00 €)“, Gewerbeabmeldung kostenlos

Bei der Gewerbeanmeldung von bestimmten Tätigkeiten, wie zum Beispiel:
1. dem Handel mit hochwertigen Gütern (Schmuck, Edelmetallen, Computern oder Unterhaltungselektronik...)
2. Auskunfteien und Detekteien
3. Vermittlung von Eheschließungen oder Partnerschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Unterkunftsvermittlung

ist zusätzlich ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerberegister zu beantragen. Die Gebühren hierfür betragen jeweils 13,00 €, so dass sich die Gebühren bei der Anmeldung dieser Tätigkeiten auf insgesamt 46,00 € erhöhen.

Termine für eine Beratung in Gewerbeangelegenheiten können Sie hier buchen. 

Bitte lesen Sie sich vorab die Hinweise auf dieser Seite sorgsam durch. Bei einer Gewerbeabmeldung, Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung bringen Sie bitte die hier hinterlegten Formulare ausgefüllt und ausgedruckt zum Termin mit.


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