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Gewerbegrundstücke

Hinweise zu diesem Service

Das Wirtschaftsförderungsamt ist zuständig für den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken. Anträge sind schriftlich mit folgenden Angaben zu richten: 1. Lagebeschreibung oder Katasterbezeichnung 2. Beabsichtigte Nutzung


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner


Unterlagen:

Lagebeschreibung oder Katasterbezeichnung, Ausführungen zur beabsichtigten Nutzung