Heirat /Terminvereinbarung und Anmeldung zur standesamtlichen Eheschließung
Sie möchten an einem der fünf Trauorte in Dorsten heiraten. Eine sehr gute Wahl! Informieren Sie sich über unser attraktives Trauangebot und reservieren Sie noch heute Ihren Trautermin im Traukalender der Stadt Dorsten. Sie können den Termin bis 12 Monate im Voraus vereinbaren. Die offizielle Eheanmeldung nehmen Sie dann in Ruhe erst später vor (frühestens 6 Monate vor der Trauung, i.d.R. spätestens 6 Wochen vor der Trauung).
Wenn Sie in Dorsten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist das Standesamt Dorsten Ihre zuständige Anlaufstelle für die Anmeldung der Eheschließung. Hier melden Sie auch Ihre Eheschließung an, selbst wenn Sie in einem anderen Ort oder im Ausland heiraten wollen. Die Anmeldung der Eheschließung kann auch schriftlich erfolgen. Ansonsten reicht der persönliche Besuch im Standesamt durch einen Verlobten aus, sofern die/der abwesende Partner/in eine formlose Vollmacht ausgestellt hat.
Erforderliche Unterlagen
Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, damit geprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen personenstandsrechtlichen Verhältnissen ab.
Die nachfolgenden Beispiele sind nicht abschließend.
LEDIGE PERSONEN
Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und keine Kinder haben,
benötigen Sie grundsätzlich:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine erweiterte Melde-/Aufenthaltsbescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in Dorsten gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister, wenn Sie nicht in Dorsten geboren sind. Diese Urkunde wird Ihnen nur durch das Standesamt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.
- Bargeld oder EC- Karte für die Gebührenzahlung
PERSONEN MIT VOREHEN
- Unterlagen wie oben genannt
- zusätzlich und auch nur wenn Sie nicht in Dorsten geheirat haben: Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, nur erhältlich beim Standesamt der Eheschließung.
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie Daten zu allen früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen Ihnen, alle vorhandenen Dokumente mitzubringen, aus denen sich Daten entnehmen lassen.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,
sollte zumindest einer der beiden Partner eine persönliche Vorbesprechung mit uns vereinbaren. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Informationsgespräch mitgebracht werden.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der möglichen Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine telefonischen Auskünfte zu Unterlagen und zum jeweiligen Fall erwartet werden können.
Kosten der Anmeldung / Eheschließung
40,00 € |
Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung |
66,00 € |
Bei Auslandsbeteiligung bzw. wenn ausländisches Recht mit zu beachten ist |
15,00 € 10,00 € |
für in der Regel 2 benötigte Heiratsurkunden in deutscher Sprache für den Auszug aus dem elektronischen Eheregister für alle zukünftigen personenstandsrechtlichen Beurkundungsfälle |
Hinzu kommen möglicherweise die freiwilligen Auslagen für ein traditionelles Stammbuch.
Wenn Sie an einem Trauort außerhalb des Rathauses (Halterner Straße) heiraten möchten, kommen Raummieten (i.d.R. in Höhe von 180-250 €, zzgl. Aufpreis für Sondertermine und -vereinbarungen) sowie Gebühren für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses (66 €) und Auslagen für eine dezentrale Trauung (75 €) hinzu. Die Raummieten sind direkt an die Träger zu überweisen. Auf die Höhe der Raummieten und der anfallenden Nebenkosten hat die Stadt Dorsten weder Einfluss noch erhält sie daraus Anteile.
HEIRATEN IM AUSLAND BZW. DIE HEIRAT VON AUSLÄNDERN IN DEUTSCHLAND
Voraussetzung für eine wirksame Ehe ist, dass die Heirat nach den im Eheschließungsland geltenden Bestimmungen geschlossen wird.
Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließenden Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.
Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.
Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten nahezu die gleichen Unterlagen wie zur Eheschließung in Deutschland.
Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, ist mit dem Standesbeamten ein Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, da die landesspezifischen Anforderungen i.d.R. vorab recherchiert und geprüft werden müssen, damit eine verbindliche Auskunft erteilt werden kann.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
-
Frau Humberg
Telefon 02362 66-3853
Fax 02362 66-5734
E-Mail standesamt@dorsten.de - Frau Traud
Telefon 02362 66-3850
Fax 02362 66-5734
E-Mail standesamt@dorsten.de