Wildschaden
Hinweise zu diesem Service
Wildschaden bezeichnet die durch Wild verursachten forst- oder landwirtschaftlichen Schäden.
Zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
Die Anmeldung von Wildschäden ist möglich per
E-Mail: ao@dorsten.de
Telefax: 02362 66-5731
Telefon: 02362 66-3778
Folgende Informationen werden benötigt:
- Ihr Name und Wohnort
- Tag der Schadensfeststellung
- Jagdbezirk, in dem das Grundstück liegt
- Gemarkungslage, Flur und Flurstück(e) des geschädigten Grundstückes
- Gesamtgröße des Grundstückes (ha)
- Bei landwirtschaftlichen Schäden: Bestellart des Grundstückes
- Gesamtfläche oder Teilfläche betroffen?
- Größe der geschädigten Fläche
- Bezeichnung des Wildes
- Ungefähre Schadensschätzung in Euro
- Ersatzpflichtige/r Jagdpächter
- Angabe darüber, ob der amtliche Wildschadenschätzer bereits zum ersten Termin geladen werden soll.
Die Kosten für den amtlichen Wildschadenschätzer betragen 50 € je Stunde. Sofern Geschädigter und Jagdpächter auf das Hinzuziehen des Wildschadenschätzers bestehen, so sind die Kosten zu teilen.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
- Frau Lagger
Telefon 02362 66-3778
Fax 02362 66-5731
E-Mail ao@dorsten.de