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Wildschaden

Hinweise zu diesem Service

Wildschaden bezeichnet die durch Wild verursachten forst- oder landwirtschaftlichen Schäden.

Zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.

Die Anmeldung von Wildschäden ist möglich per

E-Mail: ordnungsamt@dorsten.de

Telefax: 02362 66-5731

Telefon: 02362 66-3778

 

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Ihr Name und Wohnort
  • Tag der Schadensfeststellung
  • Jagdbezirk, in dem das Grundstück liegt
  • Gemarkungslage, Flur und Flurstück(e) des geschädigten Grundstückes
  • Gesamtgröße des Grundstückes (ha)
  • Bei landwirtschaftlichen Schäden: Bestellart des Grundstückes
  • Gesamtfläche oder Teilfläche betroffen?
  • Größe der geschädigten Fläche
  • Bezeichnung des Wildes
  • Ungefähre Schadensschätzung in Euro
  • Ersatzpflichtige/r Jagdpächter
  • Angabe darüber, ob der amtliche Wildschadenschätzer bereits zum ersten Termin geladen werden soll.

Die Kosten für den amtlichen Wildschadenschätzer betragen 50 € je Stunde. Sofern Geschädigter und Jagdpächter auf das Hinzuziehen des Wildschadenschätzers bestehen, so sind die Kosten zu teilen.                                      


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner