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Wohngeld

Hinweise zu diesem Service

Wohngeld erhalten Sie auf Antrag. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

Den Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum tragen Bund und Land gemeinsam.

Ob ein Haushalt Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.

Mietzuschuss

  • Mieter_in
  • Untermieter_in
  • Nutzungsberechtigte_r von Wohnraum
  • Bewohner_in einer Wohnung im selbst genutzten Mehrfamilienhaus

Lastenzuschuss

  • Eigentümer_in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Daneben können Bewohner_innen eines Senioren- oder Pflegeheimes, die dort dauerhaft untergebracht sind, Wohngeld für Heimbewohner beantragen.

Bildungspaket

Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden und für die gleichzeitig Kindergeld gezahlt wird, können bei der zuständigen Stelle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

Wohngeldanspruch

Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. 

Link Wohngeldrechner: BMWSB Wohngeldrechner - BMWSB


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner

Hinweis

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