Wohngeld
Wohngeld erhalten Sie auf Antrag. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.
Den Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum tragen Bund und Land gemeinsam.
Ob ein Haushalt Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.
Mietzuschuss
- Mieter_in
- Untermieter_in
- Nutzungsberechtigte_r von Wohnraum
- Bewohner_in einer Wohnung im selbst genutzten Mehrfamilienhaus
Lastenzuschuss
- Eigentümer_in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Daneben können Bewohner_innen eines Senioren- oder Pflegeheimes, die dort dauerhaft untergebracht sind, Wohngeld für Heimbewohner beantragen.
Bildungspaket
Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden und für die gleichzeitig Kindergeld gezahlt wird, können bei der zuständigen Stelle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.
Wohngeldanspruch
Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Link Wohngeldrechner: BMWSB Wohngeldrechner - BMWSB
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Wohngeld - Lastenzuschuss
Frau Cipa
Telefon: 02362 66-5263
Telefax: 02362 66-5750
Email: wohngeldstelle@dorsten.de -
Wohngeld - Lastenzuschuss
Frau Frost
Telefon: 02362 66-5262
Telefax: 02362 66-5750
Email: wohngeldstelle@dorsten.de -
Wohngeld - Lastenzuschuss
Frau Naschenweng
Telefon: 02362 66-5265
Telefax: 02362 66-5750
Email: wohngeldstelle@dorsten.de -
Wohngeld - Lastenzuschuss
Frau Koppisch
Telefon: 02362 66-5266
Telefax: 02362 66-5750
Email: wohngeldstelle@dorsten.de
Hinweis
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