Personalausweis
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
Dazu erforderlich:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder) nach Terminvereinbarung
- biometrisches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
- bisheriger Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass
Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:
- Erscheinen mindestens eines Elternteils und schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils
- Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
- die Geburtsurkunde (nur bei Erstausstellung)
* Hinweis: Im Rathaus befindet sich ein Erfassungsgerät für Fotos. (Für Kinder unter 4 Jahren ist unser Fotogerät nur bedingt geeignet. Daher empfehlen wir Ihnen für Kleinkinder zuvor einen Fotografen aufzusuchen.) Die Daten können vom Bürgerbüroplatz abgerufen und dort bezahlt werden. Kosten: 7,00 EUR
Leben Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Ein-tragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für die Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Kosten:
- für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 37,00 EUR
- für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 22,80 EUR
- für den vorläufigen Personalausweis 10,00 EUR.
Bearbeitungsdauer:
Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie den PIN-Brief erhalten und Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können. Wenn bereits am gleichen Tag ein Personal-ausweis benötigt wird, kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Fristen:
Personalausweise können (wenn gewünscht) auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Aus-nahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, oder vorläufiger Reisepass.