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Reisepass

Hinweise zu diesem Service

Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.

Dazu erforderlich:
-    persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder) nach Terminvereinbarung
-    biometrisches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
-    bisheriger Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass

Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:
-    Erscheinen mindestens eines Elternteils und schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils
-    Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
-    die Geburtsurkunde (nur bei Erstausstellung)

* Hinweis: Im Rathaus befindet sich ein Erfassungsgerät für Fotos. (Für Kinder unter 4 Jahren ist unser Fotogerät nur bedingt geeignet. Daher empfehlen wir Ihnen für Kleinkinder zuvor einen Fotografen aufzusuchen.) Die Daten können vom Bürgerbüroplatz abgerufen und dort bezahlt werden. Kosten: 7,00 EUR

Leben Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.


Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.

Der Reisepass wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.


Kosten:

  • für antragstellende Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 37,50 EUR

Bearbeitungsdauer:

Ab Antragstellung dauert es in der Regel 4-6 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgerbüro abholen können.

Wenn Sie den Reisepass innerhalb von 3 Werktagen benötigen, kann eine Expresslieferung erfolgen. Der Reisepass muss dann bis 12 Uhr bestellt werden. Zusatzkosten: 32,00 EUR.

Sollte der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden können, ist es möglich direkt einen vorläufigen Reisepass auszustellen und auszuhändigen. In diesem Fall müssen Sie bei der Beantragung einen Nachweis (Reiseunterlagen, Flugtickets) aus dem das Abflugdatum hervorgeht vorlegen. Kosten: 26,00 €, Gültigkeit: max. 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält und somit nicht für jedes Land die Einreisekriterien erfüllt.