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Eheschließung

Hinweise zu diesem Service

Sie sind auf der Suche nach dem perfekten Trauort? Informieren Sie sich über unser attraktives Trauangebot und reservieren Sie noch heute Ihren Trautermin im Traukalender der Stadt Dorsten. Sie können den Termin bis 12 Monate im Voraus vereinbaren. Die offizielle Eheanmeldung nehmen Sie dann in Ruhe später vor (frühestens 6 Monate vor der Trauung).

Wenn Sie in Dorsten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist das Standesamt Dorsten Ihre zuständige Anlauf­stelle für die Anmeldung der Eheschließung. Auch wenn Sie in einem anderen Ort oder im Ausland heiraten wollen, erfolgt die Anmeldung ebenfalls bei uns. Die Anmeldung der Eheschließung kann auch schriftlich erfolgen. Ansonsten reicht der persönliche Besuch im Standesamt durch einen Verlobten aus. Der/die andere Partner_in stellt eine formlose Vollmacht aus.


Welche Unterlagen brauche ich?

Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Damit kann durch uns geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen alle erfüllt sind. Welche Unter­lagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Nachfolgend ein paar Beispiele (nicht abschließend):


LEDIGE PERSONEN

Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartner­schaft begründet und keine Kinder haben, benötigen Sie grundsätzlich:

gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine erweiterte Melde-/Aufenthaltsbescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in Dorsten gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburts­register, wenn Sie nicht in Dorsten geboren sind. Diese Urkunde wird Ihnen nur durch das Standes­amt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.

Bargeld oder EC- Karte für die Gebührenzahlung


PERSONEN MIT VOREHEN

Unterlagen wie oben genannt
zusätzlich und auch nur wenn Sie nicht in Dorsten geheiratet haben: Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Ehe­re­gister der letzten Ehe, nur erhältlich beim Standes­amt der Eheschließung. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie Daten zu allen früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen Ihnen, alle vorhandenen Dokumente mitzubringen, aus denen sich Daten entnehmen lassen.


IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN

wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,
sollte zumindest einer der beiden Partner einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Bereits vorhandene, auch ältere personenstands­recht­liche Doku­men­te und die Aus­weise beider Partner sollten mitge­bracht wer­den.


Was kostet die Eheschließung? 

  • 65,00 € Prüfung der Ehefähigkeit
  • 95,00 € Prüfung der Ehefähigkeit (bei Auslandsbeteiligung)
  • 21,00 € Heiratsurkunden (2 Stk.)
  • 14,00 € Auszug Eheregister
  • 10,00 – 40,00 € Stammbuch (auf Wunsch)

Trauort außerhalb Rathaus und regulärer Dienstzeit

  • 180,00 € Raummiete Altes Rathaus
  • 290,00 € Raummiete Schloss Lembeck
  • 250,00 € Raummiete Maschinenhalle (zzgl. 100,00 € für Sektempfang und/oder Dampfmaschine – optional)
  • 250,00 € Miete Klabautermann
  • 230,00 € Miete RuhrKulturGarten
  • 95,00 € Gebühren Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten
  • 75,00 € Auslagen für Eheschließung außerhalb des Rathauses
  • 115,00 € Auslagen für Eheschließung außerhalb des Rathauses (Wohnsitz außerhalb Dorstens)

Die (Raum-)Mieten sind direkt an die Träger zu überweisen und beinhalten keine Zusatzleistungen, wie z.B. einen Sektempfang. Für Sondertermine oder –wünsche können weitere Kosten entstehen. Auf die Höhe der Raummieten und der anfallenden Nebenkosten hat die Stadt Dorsten weder Einfluss noch erhält sie daraus Anteile. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vorher mit dem jeweiligen Trauort-Vertreter Kontakt auf, um Details und etwaige zusätzliche Kosten zu besprechen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland heiraten möchte oder ich bzw. mein/e Verlobte/r Ausländer ist?

Voraussetzung für eine wirksame Ehe ist, dass die Heirat nach den im Eheschließ­ungsland geltenden Bestimmungen geschlossen wird.

Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließen­den Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.

Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standes­amt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten nahezu die gleichen Unterlagen wie zur Eheschließung in Deutschland.

Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir recherchieren und prüfen für Sie die landes­spezi­fischen Anforderungen vorab. In dem Termin erhalten Sie dann eine ver­bindliche Auskunft von uns.


Ansprechpersonen

 

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