Anzeige Geburt
Wenn Ihr Kind in Dorsten geboren wurde, erfolgt die Anmeldung bei uns. Hierzu benötigen wir die Geburtsbescheinigung. Sofern Ihr Kind im Dorstener Krankenhaus geboren wurde, wird uns die Bescheinigung direkt zugeschickt. Wurde Ihr Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme bzw. der Arzt die Bescheinigung aus. Sie müssen diese dann selbst spätestens eine Woche nach der Geburt bei uns einreichen.
Bei der Anmeldung legen Sie den Namen des Kindes fest. Dieser wird ebenfalls durch das Krankenhaus oder direkt durch Sie an uns mitgeteilt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen der Geburt durch uns. Diese benötigen Sie als Identitätsnachweis, zur Beantragung von Elterngeld oder zur Anmeldung bei der Krankenkasse.
Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt und die Zusendung der Steuer ID werden automatisch vorgenommen.
Für die Geburtsurkunde werden Gebühren in Höhe von 21 € erhoben. Die Bescheinigungen erhalten Sie kostenfrei.
Zuständige Organisationseinheit
Ansprechpersonen
- Frau Traud
Telefon 02362 66-3850
E-Mail standesamt@dorsten.de
- Frau Losch
Telefon 02362 66-3850
E-Mail standesamt@dorsten.de
- Frau Leying
Telefon 02362 66-3850
E-Mail standesamt@dorsten.de
- Frau Humberg
Telefon 02362 66-3853
E-Mail standesamt@dorsten.de
- Frau Dahlmann
Telefon 02362 66-3850
E-Mail standesamt@dorsten.de