Digitaler Fischereischein
Um die Fischerei ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich.
Personen, die vor dem 01.07.2026 ihre Fischereiprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Prü-fungszeugnisse den neuen Fischereischein bei uns im Bürgerbüro beantragen. Solange der „alte“ Fischereischein noch gültig ist, müssen sie diesen noch nicht verlängern lassen. Er behält noch seine Gültigkeit.
Personen, die nach dem 01.07.2026 die Fischereiprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online (rund um die Uhr von zuhause / mit BundID / 18 €) oder bei uns im Bürgerbüro (mit Terminvereinbarung / 30 €) beantragen.
Der „neue“ Fischereischein gilt unbefristet. Allerdings würde die Gültigkeit entfallen, wenn die Fischereiabgabe nicht ordnungsgemäß gezahlt würde.
Die Fischereiabgabe ist für 1 oder 5 Jahre zu zahlen. Auch dies geht online (1 Jahr = 14 € / 5 Jahre = 42 €) oder bei uns im Bürgerbüro (1 Jahr = 22 € / 5 Jahre = 50 €). Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind hiervon befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung eines/einer Fischereiinhabers/Fischereiinhaberin die Fischerei ausüben.
Sowohl für den „neuen“ Fischereischein als auch für die Fischereiabgaben werden Ihnen digitale Nachweise ausgestellt. Die Dokumente stehen Ihnen unmittelbar nach der Beantragung zur Verfügung. Zudem wird Ihnen ein Scheckkarten-Fischereischein einige Wochen später postalisch zugestellt.
Der Ausländerfischereischein gilt für Personen, die nicht oder nicht länger als 1 Jahr in Deutschland gemeldet sind. Er kann entweder über den zentralen Online-Dienst des Landes (1 Jahr / 20€) oder bei uns im Bürgerbüro (1 Jahr / 32 €) beantragt werden.
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung eines/einer Fischereiinhabers/Fischereiinhaberin ausüben. Hierzu ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder Schülerausweis mitzuführen.
Der Fischereischein mit Begleitung (früher „Sonderfischereischein“) kann nur noch online oder beim Landesamt beantragt werden.
Voraussetzungen
* Mindestalter 12 Jahre
* ständiger Wohnsitz im Land NRW
* eine in NRW anerkannte und bestandene Fischerprüfung
Dazu erforderlich
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
- Die AusweisApp
- Ein BundID-Konto
- Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026
Kosten
* Digitaler Fischereischein (Online-Antrag): 18 €
* Fischereiabgabe (Online-Zahlung): 1 Jahr = 14 € / 5 Jahre = 42 €
Hinweis
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