Grundsteuermessbescheid - Antrag auf Aufhebung/Neuveranlagung
Die Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A (seit 2013: 450 %) für landwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude bzw. für die Grundsteuer B (seit 2023: 870 %) für alle übrigen Grundstücke und Gebäude. Die Festsetzung des Messbetrages erfolgt durch das Finanzamt Marl. Bei Rückfragen zum Messbetrag wenden Sie sich bitte unter Angabe der Einheitswertnummer an das Finanzamt Marl, Tel.: 02365/516-0.
Die Grundsteuer wird mit Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzt. Wird mit dem Abgabenbescheid nur die Grundsteuer festgesetzt, gilt dieser so lange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Der Bescheid kann somit mehrere Jahre gültig sein. Die Fälligkeitstermine und die Höhe der zu zahlenden Raten ändern sich dann nicht.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Frau Ewertowski
Telefon 02362 66-3604
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Frau N. N.
Telefon 02362 66-3601
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Frau Ebbert
Telefon 02362 66-3602
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Herr Fiegenbaum
Telefon 02362 66-3611
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de -
Herr Hollender
Telefon 02362 66-3595
Fax 02362 66-5722
E-Mail kommunale-finanzen@dorsten.de
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