Abgeschlossenheitsbescheinigung
Hinweise zu diesem Service
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneinheiten bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Weiterführende Informationen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum erhalten Sie auch bei dem für das Gebiet der Stadt Dorsten zuständigen Grundbuchamt des Amtsgericht Dorsten sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Bauordnungsamtes der Stadt Dorsten.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechperson
- Frau Slominski
Telefon 02362 66-5113
Telefax 02362 66-5763
E-Mail bauaufsicht@dorsten.de
Kosten:
- Ausfertigung Aufteilungsplan
- erste Ausfertigung 100,00 €
- jede weitere Ausfertigung 30,00 €
- Erteilung einer Bescheinigung je Sondereigentumsanteil 50,00 € bis 150,00 €
- Erteilung einer Bescheinigung je Garagenplatz 20,00 €
- Erteilung einer Bescheinigung je Mehrausfertigung 30,00 €
Unterlagen:
In zweifacher Ausfertigung
- formloser Antrag oder Formvordruck lt. Serviceportal
- aktueller Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
- aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte
- Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1 : 100 oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden
Hinweis
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