Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneinheiten bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Weiterführende Informationen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum erhalten Sie auch bei dem für das Gebiet der Stadt Dorsten zuständigen Grundbuchamt des Amtsgericht Dorsten sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Bauordnungsamtes der Stadt Dorsten.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
- Frau Gabriele Slominski
Telefon 02362 66-5113
Fax 02362 66-5763
E-Mail bauaufsicht@dorsten.de
Kosten:
Ausfertigung Aufteilungsplan
erste Ausfertigung 100,00 €
jede weitere Ausfertigung 30,00 €
Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil 50,00 € bis 150,00 €
je Garagenplatz 20,00 €
je Mehrausfertigung 30,00 €
Unterlagen:
In zweifacher Ausfertigung:
- formloser Antrag
- aktueller Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
- aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte
- Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1 : 100 oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden
Hinweis
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