Befreiung von der Gurtpflicht/Schutzhelmtragepflicht
Hinweise zu diesem Service
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelms bedarf es neben einem Antrag zusätzlich einer befürwortenden ärztlichen Bescheingiung. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Antragsteller von der Gurt- bzw. Helmpflicht zu befreien ist.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Risthaus
Telefon 02362 66-3745
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de - Frau Lau
Telefon 02362 66-3720
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de -
Frau Dumzlaff
Telefon 02362 66-3752
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de -
Frau Gimpel
Telefon 02362 66-3746
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de
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