Headerbild des Serviceportals

Befreiung von der Gurtpflicht/Schutzhelmtragepflicht

Hinweise zu diesem Service

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelms bedarf es neben einem Antrag zusätzlich einer befürwortenden ärztlichen Bescheingiung. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Antragsteller von der Gurt- bzw. Helmpflicht zu befreien ist.


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner

Hinweis

Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.