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Befreiung von der Gurtpflicht/Schutzhelmtragepflicht

Hinweise zu diesem Service

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelms bedarf es neben einem Antrag zusätzlich einer befürwortenden ärztlichen Bescheingiung. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Antragsteller von der Gurt- bzw. Helmpflicht zu befreien ist.


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