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Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes/Hunde einer bestimmten Rasse

Hinweise zu diesem Service

- Durchführung von Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz NRW
- Entscheidung über eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes einer bestimmten Rasse
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausnahme von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner

  • Herr Möllmann
    Telefon 02362 66-3721
    Fax 02362 66-5731
    E-Mail ao@dorsten.de

Links:

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