Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes/Hunde einer bestimmten Rasse
Hinweise zu diesem Service
- Durchführung von Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz NRW
- Entscheidung über eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes einer bestimmten Rasse
- Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausnahme von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
- Herr Möllmann
Telefon 02362 66-3721
Fax 02362 66-5731
E-Mail ao@dorsten.de
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