Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig) - Erstantrag/Verlängerung
Hinweise zu diesem Service
- Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen aller Art
- Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); erforderlich bei Einladung von ausländischen Gästen, deren Unterhaltskosten vom Einladenden übernommen werden müssen
- Ausstellung von Bescheinigungen über das Einreisedatum zur Vorlage bei Behörden
Zuständige Fachbereiche
Kosten:
Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 AufenthG 25,00 Euro
Links:
- Antrag auf Erstantrag / Verlängerung / Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Kinder
- Aufenthaltsanzeige für EU-Bürger
- Merkblatt zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Hinweis
Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.