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Betrieb eines Überwachungsgewerbes

Hinweise zu diesem Service

Durch Änderung der Gewerberechtsverordnung ist die Zuständigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes nach § 34 a GewO ab 01.08.2017 von den städtischen Ordnungsbehörden auf die Kreisordnungsbehörde übergegangen. 

Bitte wenden Sie sich an

Kreis Recklinghausen
Frau Seine
Prostituiertenschutzgesetz Bewachergewerbe
Telefon 02361 / 53-5042
Fax 02361 / 53-5224