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Betrieb eines Überwachungsgewerbes

Hinweise zu diesem Service

Durch Änderung der Gewerberechtsverordnung ist die Zuständigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes nach § 34 a GewO ab 01.08.2017 von den städtischen Ordnungsbehörden auf die Kreisordnungsbehörde übergegangen. 

Bitte wenden Sie sich an

Kreis Recklinghausen
Fachdienst 32 - Ordnung
Ansprechpartner: Herr Liebehenz
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 - 53-0


Zuständige Fachbereiche

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