Betrieb eines Überwachungsgewerbes
                            Hinweise zu diesem Service
                
                          
                      Durch Änderung der Gewerberechtsverordnung ist die Zuständigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes nach § 34 a GewO ab 01.08.2017 von den städtischen Ordnungsbehörden auf die Kreisordnungsbehörde übergegangen.
Bitte wenden Sie sich an
Kreis Recklinghausen
Frau Seine
Prostituiertenschutzgesetz Bewachergewerbe
Telefon 02361 / 53-5042
Fax 02361 / 53-5224