Stellvertretererlaubnis eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes
Gaststättenerlaubnis § 2 GastG – Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Das Gaststättengesetz unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Betriebsarten (u.a. Bar, Kneipe, Diskothek, Restaurant, Teestube).
Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) erforderlich. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von ausschließlich alkoholfreien Getränken.
Die zu erteilende Erlaubnis ist sowohl objekt- als auch personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn die Eignung der Räumlichkeiten und die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird. Aus diesem Grunde ist eine neue Gaststättenerlaubnis auch dann erforderlich, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderen übernehmen, die Gaststätte um zusätzliche Räume oder Außenflächen erweitern oder eine weitere Gaststätte eröffnen wollen.
Verwaltungsgebühren:
Übernahme eines Betriebes: | 400,00 € - 600,00 € |
Neuerrichtung eines Betriebes: | 800,00 € - 1.200,00 € |
Gestattung § 12 GastG – Alkoholausschank aus besonderem Anlass
Eine Gestattung wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses – bspw. eines Vereins- oder Dorffestes – bei kurzfristigen Veranstaltungen vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll.
Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Straßenfest oder bei einem Musikkonzert sein.
Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.
Verwaltungsgebühren:
Veranstaltungsdauer von 1 Tag | 35,00 € |
Veranstaltungsdauer bis zu 3 Tagen | 50,00 € |
Veranstaltungsdauer bis zu 2 Wochen | 65,00 € |
Veranstaltungsdauer bis zu 4 Wochen | 80,00 € |
Veranstaltungsdauer bis zu 6 Wochen | 100,00 € - 150,00 € |
Veranstaltungsdauer bis zu 8 Wochen | 150,00 € - 200,00 € |
Großveranstaltungen | 200,00 € |
Zur weiteren Information und Antragsaufnahme vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung einen Termin.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Schaak
Telefon 02362 66-3765
Fax 02362 66-5731
E-Mail c.schaak@dorsten.de
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