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Stellvertretererlaubnis eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes

Hinweise zu diesem Service

Gaststättenerlaubnis § 2 GastG – Konzession

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. 

Das Gaststättengesetz unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Betriebsarten (u.a. Bar, Kneipe, Diskothek, Restaurant, Teestube).

Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) erforderlich. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von ausschließlich alkoholfreien Getränken.

Die zu erteilende Erlaubnis ist sowohl objekt- als auch personenbezogen und kann nur erteilt werden, wenn die Eignung der Räumlichkeiten und die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird. Aus diesem Grunde ist eine neue Gaststättenerlaubnis auch dann erforderlich, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderen übernehmen, die Gaststätte um zusätzliche Räume oder Außenflächen erweitern oder eine weitere Gaststätte eröffnen wollen.

Verwaltungsgebühren:

Übernahme eines Betriebes:        400,00 € - 600,00 €
Neuerrichtung eines Betriebes: 800,00 € - 1.200,00 €

Gestattung § 12 GastG – Alkoholausschank aus besonderem Anlass

Eine Gestattung wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses – bspw. eines Vereins- oder Dorffestes – bei kurzfristigen Veranstaltungen vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll.

Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Straßenfest oder bei einem Musikkonzert sein.

Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.

Verwaltungsgebühren:

Veranstaltungsdauer von 1 Tag                  35,00 €
Veranstaltungsdauer bis zu 3 Tagen 50,00 €
Veranstaltungsdauer bis zu 2 Wochen 65,00 €
Veranstaltungsdauer bis zu 4 Wochen 80,00 €
Veranstaltungsdauer bis zu 6 Wochen 100,00 € - 150,00 €
Veranstaltungsdauer bis zu 8 Wochen 150,00 € - 200,00 €
Großveranstaltungen 200,00 €

 Zur weiteren Information und Antragsaufnahme vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung einen Termin.


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner

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