Handwerkerparkausweis
Einheitlicher Parkausweis für Handwerker für den Regierungsbezirk Münster sowie weitere Regierungsbezirke oder Gesamt-NRW
Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für Ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Münster sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für Gesamt-NRW erteilt werden.
In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Zusatzausweis für die Fußgängerzone
Für den Bereich des Stadtgebietes Dorsten ist es möglich, durch Erwerb eines Zusatzausweises (bei sonst gleichen Voraussetzungen) auch das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone zu gestatten, soweit dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Handwerkerparkausweis für das Gebiet der Stadt Dorsten
Für die Unternehmen, die keinen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis benötigen, bietet die Stadt Dorsten einen eigenen Handwerkerparkausweis an. Neben den bereits oben genannten Berechtigungen wird das Befahren und Parken im Bereich der Fußgängerzone Dorsten-Altstadt gestattet (analog zur Regelung beim bisherigen Handwerkerparkausweis Kreis Recklinghausen bzw. Ruhrgebietsparkausweis).
Benötigte Unterlagen:
- Antragsformular
- Kopie der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind
Gebühren:
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 90,00 € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 50,00 €/Jahr, Gesamt-NRW 290,00 €/Jahr
Die Änderungen der Genehmigung kosten 15,00 € (z. B. bei Kennzeichenwechsel).
Die Gebühr für den Zusatzausweis für die Fußgängerzone beträgt 15,00 €/Jahr.
Handwerkerparkausweis nur für die Stadt Dorsten 50,00 €/Jahr
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Risthaus
Telefon 02362 66-3745
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de - Frau Lau
Telefon 02362 66-3720
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de -
Frau Dumzlaff
Telefon 02362 66-3752
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de -
Frau Gimpel
Telefon 02362 66-3746
Fax 02362 66-5732
E-Mail verkehrswesen@dorsten.de
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