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Aufenthaltsanzeige für EU-Bürger

Hinweise zu diesem Service

- Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen aller Art

- Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); erforderlich bei Einladung von ausländischen Gästen, deren Unterhaltskosten vom Einladenden übernommen werden müssen

- Ausstellung von Bescheinigungen über das Einreisedatum zur Vorlage bei Behörden


Zuständige Fachbereiche


Kosten:

Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 AufenthG 25,00 Euro


Links:

Hinweis

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