Aufenthaltsanzeige für EU-Bürger
Hinweise zu diesem Service
- Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen aller Art
- Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); erforderlich bei Einladung von ausländischen Gästen, deren Unterhaltskosten vom Einladenden übernommen werden müssen
- Ausstellung von Bescheinigungen über das Einreisedatum zur Vorlage bei Behörden
Zuständige Fachbereiche
Kosten:
Aufnahme von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 AufenthG 25,00 Euro
Links:
Hinweis
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