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Umzug eines minderjährigen Kindes - Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Hinweise zu diesem Service

Anmeldung von minderjährigen Kindern

Sofern nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit einem minderjährigen Kind haben oder der Wohnsitz eines Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, wird bei einer An- oder Ummeldung die schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten benötigt.

Liegt die alleinige Sorge nur bei einem Elternteil, legen Sie bitte der der An- oder Ummeldung

  • entweder den Sorgerechtsbeschluss oder
  • eine Entscheidung eines Familiengerichtes über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eines Elternteils vor.

Das Bundesmeldegesetz beinhaltet eine Vielzahl weiterer Änderungen (z. B. Abschaffung der Meldepflicht in Krankenhäusern), die jedoch überwiegend nicht praxisrelevant sind und daher hier nicht alle aufgeführt werden.


Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.


Links:

Hinweis

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