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Kinderreisepass - Einverständniserklärung für die Ausstellung

Hinweise zu diesem Service

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses werden benötigt:

  • das Familienbuch oder die Abstammungsurkunde des Kindes
  • der Antrag mit den Unterschriften beider Elternteile/Erziehungsberechtigter, Personalausweise oder Reisepässe der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsbeschluß bzw. Bestellungsurkunde.

Ein biometrietaugliches Lichtbild ist erforderlich, auch bei Kindern unter 10 Jahren.

Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss zur Bearbeitung des Antrages eine Negativbescheinigung bezüglich der Sorgerechtsentscheidung des bei der Geburt zuständigen Jugendamtes vorgelegt werden, falls nicht das gemeinsame Sorgerecht erklärt wurde. Die Gültigkeitsdauer beträgt seit dem 01.01.21 nur noch 1 Jahr; eine jeweils jährliche Verlängerung ist maximal bis zum 12. Lebensjahr möglich. Das Kind muss persönlich erscheinen, auch bei einer Verlängerung oder dem Austausch des Fotos. Ferner muss mindestens ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter zeitgleich anwesend sein. Der andere Elternteil oder Sorgeberechtigte kann gegebenenfalls die Zustimmung schriftlich erteilen.

Kinder ab 10 Jahren müssen den Pass selbst unterschreiben.

Die Gebühr betragt 13,00 €, für die Verlängerung werden 6,00 € fällig.

Hinweis

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