Bauen im Außenbereich - Fragebogen
Hinweise zu diesem Service
Die nicht im Zusammenhang bebauten Gebiete ( der sogenannte Außenbereich) sind besonders schützenswert. Dementsprechend stellt der Gesetzgeber an Bauvorhaben im Außenbereich besondere Anforderungen und grenzt Bauberechtigungen ein. Zentrale Vorschrift ist § 35 des Baugesetzbuches.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Sofern ein persönlicher Termin gewünscht ist, wird um vorhere Terminabsprache gebeten.
Zuständige Fachbereiche / Kontakte
Links:
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.