Bauen im Außenbereich - Fragebogen
Die nicht im Zusammenhang bebauten Gebiete ( der sogenannte Außenbereich) sind besonders schützenswert. Dementsprechend stellt der Gesetzgeber an Bauvorhaben im Außenbereich besondere Anforderungen und grenzt Bauberechtigungen ein. Zentrale Vorschrift ist § 35 des Baugesetzbuches.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Sofern ein persönlicher Termin gewünscht ist, wird um vorhere Terminabsprache gebeten.
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
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Herr Albert Brinkmann (Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Telefon 02362 66-5191
Fax 02362 66-5763
E-Mail albert.brinkmann@dorsten.de -
Herr Klemens Gilles (Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Telefon 02362 66-5152
Fax 02362 66-5763
E-Mail klemens.gilles@dorsten.de
Links:
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