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Melderegisterauskunft online - einfache

Hinweise zu diesem Service

Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über eine andere Person aus dem Melderegister erteilen.
Voraussetzung für die Auskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Hierzu muss zusätzlich zum Vor- und Zunamen entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.
Im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen diese Tatsache mitgeteilt.

Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese in der Anfrage konkret benennen. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.


Kosten:

6,00 Euro (Zahlung per Lastschrift)

Hinweis

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