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Grundbesitzabgaben

Hinweise zu diesem Service

Zu den Angelegenheiten der Grundbesitzabgaben zählen die Berechnung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer, der Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser, Schmutzabwasser, Niederschlagswasser, der Gebühren für die Gewässerunterhaltung sowie die Kleineinleiterabgabe und die Klärschlammentsorgung.

Zahlung der Grundbesitzabgaben

Ihre Stadtverwaltung ist bemüht, den Aufwand für Buchhaltung und Zahlungsverkehr so klein wie möglich zu halten, um Ihr Steuergeld zu schonen. Hierbei können Sie helfen. Das für Sie und für mich einfachste Verfahren ist die Einzugsermächtigung. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie die Fälligkeitstermine nicht beachten müssen, immer die richtigen Beträge abgebucht und Mahnungen vermieden werden. Die Stadtverwaltung kann alle Beträge automatisch verbuchen und Personalkosten einsparen.

Die Einzugsermächtigung ist für Sie ohne Risiko. Wird Ihr Konto belastet, können Sie innerhalb von 6 Wochen bei Ihrer Bank der Belastung widersprechen, ohne dass Ihnen Kosten oder andere Nachteile entstehen. Auch können Sie eine gegebene Einzugsermächtigung bei der Stadt jederzeit widerrufen.

Einzugsermächtigungen können Sie nur noch schriftlich über das unten aufgeführte Formular erteilen. Ein elektronisches Dokument ist nicht ausreichend, da wir nach den SEPA-Vorschriften eine Einzugsermächtigung mit Original-Unterschrift benötigen.

Eigentumswechsel

Die Steuerabteilung der Stadtverwaltung wird über einen Eigentumswechsel in der Regel nicht zeitnah unterrichtet. Vor allem erhält sie keine Durchschrift des Kauf- oder Übertragungsvertrages. Sofern Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußern, benachrichtigen Sie bitte sofort die Steuerabteilung über den Zeitpunkt des Besitzübergangs und den Namen und die Anschrift des/der Erwerbers/in. Dazu können Sie das Formular Erklärung Eigentumswechsel verwenden.

Sobald der/die neue Erwerber/in erklärt hat, dass die Grundbesitzabgaben gezahlt werden, wird der Steuerbescheid geändert. Unterbleibt eine Benachrichtigung, ist diese Änderung nicht möglich.


Zuständige Fachbereiche


Ansprechpartner


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