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Untersuchungsberechtigungsschein

Hinweise zu diesem Service

Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss. Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl. Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.

Erforderliche Unterlagen
gültiges Ausweisdokument

Kosten
Der Antrag ist gebührenfrei

Bearbeitungsdauer
Der Untersuchungsberechtigungsschein wir innerhalb von 1-2 Werktagen ausgestellt und anschließend an Sie versandt.

Hinweis

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